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Kostenübernahme durch die Krankenkassen:

Bei einigen meiner Patienten erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Einige Kassen verlangen ein Gutachten Ihres Arztes (Internist oder Endokrinologe) über eventuelle Hypertrichose, einer hormonellen oder chronische Haarwuchsunregelmäßigkeit. Die meisten Krankenkassen beschränken Teilkostenerstattung bei medizinisch notwendiger Haarentfernung auf Ärzte oder Elektrologistinnen, die direkt für Ärzte arbeiten. Ich bin ihnen gern bei der Begründung des Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse behilflich.

Ein Einspruch im Falle einer Ablehneung der Kostenübernahme kann wirksam durch einen Präzedenzfall der Krankenkassen begründet werden.

Meine Arbeiten wurden schon durch den Medizinischen Dienst beurteilt und bestätigt.

Bechliner Chaussee 200 A - 16816 Neuruppin